Ein zentraler Bestandteil innereuropäischer Transport- und Lieferketten sind grenzüberschreitende Güter- bzw. Kabotageverkehre. Zur Durchführung müssen Transportunternehmen im Besitz einer gültigen EU-Lizenz sein. Zuletzt galt diese Vorschrift nur für Transporte mit Fahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Mit der Ausweitung der Pflicht für die Gemeinschaftslizenz zum 21.05.2022 greift die Vorgabe nun bereits für Transporte mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,5 Tonnen. Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr müssen somit auch Kurierdienste und Kleintransporter eine EU-Lizenz beantragen.
EU-Lizenz Güterkraftverkehr – Die Grundlagen
Vorschriften für Gütertransporte innerhalb der Europäischen Union sind im EU-Recht geregelt. Transportunternehmen, die grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr betreiben möchten, müssen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz sein. Auch für Kabotageverkehre muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine EU-Lizenz beantragt werden. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt mindestens zehn Jahre.
Ausweitung der EU-Lizenz – Die Änderungen
Bisher betraf die Lizenzpflicht ausschließlich Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet. Zum 21.05.2022 tritt eine weitreichende Änderung der „Marktzugangs“-Verordnung (Nr. 1072/2009) bzw. der „Berufszugangs“-Verordnung (Nr. 1071/2009) in Kraft. Demnach wird nun auch für Transporte mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen eine EU-Lizenz benötigt. Eine Ausnahme galt ab 21.02.2022 zunächst für Unternehmen, die ihre Transporte ausschließlich mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,5 Tonnen überschreitet, nicht aber 3,5 Tonnen. Die entsprechende Übergangsregelung endet ebenfalls zum 21.05.2022, sodass danach bei allen Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eine gültige EU-Lizenz nachgewiesen werden muss.
EU-Lizenz beantragen – Diese Nachweise sind nötig
Ausgestellt wird die EU-Lizenz von der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde. Die Kosten für eine Gemeinschaftslizenz betragen zwischen 120,00 und 700,00 EUR. Transportunternehmen, die eine EU-Lizenz beantragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nachweis einer eigenen Niederlassung
- Räumlichkeiten, die der zuständigen Behörde Einsicht und Überprüfung der wichtigsten Unternehmensunterlagen ermöglichen
- Die Dokumente (z.B. Beförderungsverträge, Arbeitsverträge, Buchführungsunterlagen oder auch Dokumente zur Kabotage sowie den Lenk- und Ruhezeiten) müssen in elektronischer oder sonstiger Form vorliegen
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Die Liquidität wird anhand der folgenden Bemessungsgrundlage festgemacht: 9.000 EUR für das erste genutzte Kraftfahrzeug, 5.000 EUR für jedes weitere Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, 900 EUR für jedes weitere Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen, aber weniger als 3,5 Tonnen
- Für Unternehmen, die den Güterkraftverkehr ausschließlich mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ausüben, gilt folgende Regelung: 1.800 EUR für das erste genutzte Fahrzeug, 900 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug
- Der Nachweis des Kapitals erfolgt über den von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschluss
Nachweis der fachlichen Eignung
- Mindestens eine Person im Unternehmen muss die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs besitzen
- Der Nachweis erfolgt über die IHK-Fachkundeprüfung
- Wer zehn Jahre lang ein Unternehmen derselben Art geleitet hat, ist von der Nachweispflicht einer Fachkundeprüfung befreit, sofern die Berufstätigkeit von der jeweils zuständigen IHK anerkannt wird
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Weder beim Unternehmer selbst noch bei der zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter) dürfen Straftaten oder Verstöße gegen Vorschriften der Union registriert sein
- Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt über das Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate alt)
Weitere Informationen zur EU-Lizenz können Sie auch auf Trans.INFO finden.
EU-Lizenz als Wettbewerbsvorteil
Sollte Ihr Unternehmen nicht im Besitz einer gültigen Gemeinschaftslizenz sein, dürfen Sie ab 21.05.2022 keine grenzüberschreitenden Transporte mehr mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen durchführen. Für diese Transporte müssen Sie zunächst die EU-Lizenz beantragen.
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Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und dient lediglich der Information.